Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses . . .
. . . der Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters
(PDF)
Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Weidenberg . . .
. . . im Bereich der Fl. Nrn. 23, 23/1, 131, 140 und 140/3 Gemarkung Mengersreuth.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 beschlossen, im Bereich der Fl. Nrn. 23, 23/1, 131, 140 und 140/3 Gemarkung Mengersreuth, den Flächennutzungsplan zu ändern.
Die „gemischte Baufläche“ soll um ca. 30 m beidseitig des gemeindlichen Weges Fl. Nr. 131 Gemarkung Mengersreuth in Richtung Osten erweitert werden.
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 13.01.2020 beschlossen, den Geltungsbereich im Norden der Fl. Nr. 140 Gemarkung Mengersreuth um 2 m zu verringern und das Verfahren mit der öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der gleichzeitigen Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzuführen.
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:
- Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Bayreuth vom 13.01.2020
- Wasserwirtschaftsamt Hof vom 09.01.2020
- Landratsamt Bayreuth vom 09.01.2020
- Bayerischer Bauverband vom 02.01.2020
- FB Umwelt und Natur LRA Bayreuth vom 12.12.2019
Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt in der Zeit vom
10.02.2020 bis einschließlich 10.03.2020
in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter folgenden Links einzusehen.
Änderung FNP | Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) vorgebracht werden.
Datenschutzhinweise
Weidenberg, 17. Januar 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Anmeldung Kindertageseinrichtungen
Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 sind ab sofort online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Bedarfsanmeldung bitten wir bis spätestens 29. Februar 2020 bei uns einzureichen.
Haben Sie bereits für das kommende Betreuungsjahr 2020/2021 den Bedarf an einem Platz in Papierform angemeldet, so bitten wir Sie, diesen auch online anzumelden.
Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 29. Februar 2020 über das Bürgerserviceportal an.
Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen ausliegenden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordrucke finden Sie auch im Internet.
Informationen über die Kindertageseinrichtungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Marktes Weidenberg. Gern können Sie auch im Rahmen eines persönlichen Termins die Einrichtungen näher kennen lernen. Setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Einrichtungsleitung in Verbindung.
Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
Ansprechpartner:
Frau Mayer 09278 977-48
Frau Schneck 09278 977-78
Frau Trautner 09278 977-23
Ausschreibung - Beschäftigte/r Bereich Wasserversorgung
Der Markt Weidenberg als Wasserversorger für ca. 6000 Einwohner sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung des Betriebspersonals der Wasserversorgungseinrichtungen eine/n
Beschäftigte/n im Bereich der Wasserversorgung (Wasserwart)
oder eine
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d)
Ihr Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig:
- Unterhalts-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten an den
Wasserversorgungsanlagen sowie deren Betrieb
- Unterhalts- und Reparaturarbeiten an Ortsnetz- und Hausanschlussleitungen
- Beaufsichtigung von Fremdfirmen bei Wartungs- und Reparaturarbeiten
- Aufgaben der Eigenüberwachung
- Überwachung, Unterhaltung und Betrieb der Sachanlagen
(Brunnen, Quellen, Hochbehälter, Pumpwerke)
Wir erwarten:
- Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung vorzugsweise als Fachkraft
für Wasserversorgungstechnik oder als Ver-/Entsorger/in,
Fachrichtung Wasserversorgung,
Rohrleitungsbauer/in, Gas- und Wasserinstallateur/in oder in einem anderen
artverwandten Beruf.
- Teilnahme am Bereitschaftsdienst
- Fundierte EDV-Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit technischen Anlagen
- Führerschein
- Verbindliches Auftreten im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
- Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
- Bereitschaft zu Aus- und Fortbildungen insbesondere für die Weiterbildung
als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Wir bieten Ihnen:
- ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit
- eine tarifgerechte Bezahlung nach dem TVöD inbegriffen der
tariflichen Sozialleistungen
- Angebote zur Fort- und Weiterbildung
- eigenständiges Arbeiten
Bei Fragen stehen Ihnen Geschäftsstellenleiter Klaus Bauer unter der Tel. 09278 977-22 und Frau Helga Trautner unter der Tel. 09278 977-23 zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung senden Sie bis spätestens 15. Februar 2020 an den Markt Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Datenschutzhinweise
Ausschreibung - Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in (m/w/d)
Der Markt Weidenberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine
staatlich geprüfte/n Kinderpfleger/in (m/w/d)
in Teilzeit (20 bis 35 Wochenstunden) befristet längstens bis 31. August 2021 für seine gemeindliche Kindertageseinrichtung in Weidenberg (Kindergarten oder Kinderkrippe).
Bei Interesse richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens zum 10. Februar 2020 an den Markt Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne Frau Trautner unter
Tel. 09278 977 23 und Frau Subirre unter Tel. 09278 977 26
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Montessori-Kinderhaus - Oh weh es liegt noch kein Schnee

Leider liegt im Moment noch kein Schnee. Die Kinder des Montessorihauses sehnen ihn herbei, doch die Temperaturen sprechen eher gegen Schnee.
Deshalb singen wir:
Oh weh, oh weh! Noch immer liegt kein Schnee!
Oh weh, o weh! Noch immer liegt kein Schnee!
Wie lang muss ich noch warten? Ich schaue in den Garten,
und sag: O weh, o weh! Wo bleibt denn nur der Schnee,
Wo bleibt denn nur der Schnee.
Weidenberger Geschichtswerkstatt
Das nächste Treffen der Geschichtswerkstatt findet am Mittwoch, 5. Februar 2020, ab 19.00 Uhr im Schloss im Garten, Alte Bayreuther Straße 5, 95466 Weidenberg, statt.
Infos bei Stefanie Hauenstein, Tel. 09278 977-25 oder Helga Ordnung, Tel. 09278 1594.
In gemütlicher Runde wollen wir uns alte Fotos und eventuell auch Dias von Weidenberg und der Umgebung ansehen und dazu dann Begebenheiten, Erinnerungen, Anekdoten, „Gschichtla“ und Erlebnisse aus längst vergangener Zeit erzählen und austauschen. Wir freuen uns wieder auf einen interessanten und unterhaltsamen Abend mit Geschichten aus der Lokalgeschichte Weidenbergs.
Ein neues Jahr beginnt . . .
. . . in der Kinderkrippe startet das neue Jahr mit LiLo – Lausch, dem Zuhörclub für die großen Krippenkinder. LiLo – Lausch, das ist eine lustige kleine Elefantendame, welche als Handpuppe die Kinder mit auf eine Reise in den sogenannten „Hörclub“ nimmt. LiLo hat nämlich richtig große Ohren, mit denen sie super gut lauschen kann. Zu Beginn jeder Stunde wecken die Kinder ihre eigenen und LiLos Ohren mit der Ohrmassage auf, bevor es im folgenden Lied heißt: „Alle Ohren aufgestellt, jetzt geht es ab in die Geräuschewelt…“ Dann geht es los: Lustige Zuhörspiele, Tänze und Lieder hat LiLo im Programm. Die Kinder freuten sich riesig auf die erste Stunden und waren gespannt, was LiLo sich alles ausgedacht hat. Ab Januar finden die Hörclubstunden nun immer dienstags statt. Bis zum nächsten Mal liebe LiLo! 
Im Kindergarten trafen sich die Vorschulkinder zu einer Kinderkonferenz, denn obwohl das Jahr gerade erst begonnen hat, musste schon demokratisch entschieden werden, wohin der Vorschulausflug in diesem Jahr geht. Die Kinder hatten zur Wahl: den Nürnberger Zoo oder das Playmobilland in Zirndorf. Jedes Kind hatte eine Stimme und durfte seinen Muggelstein auf das gewünschte Ausflugsziel legen. Mit 16 zu 3 Stimmen fiel die Entscheidung auf das Playmobilland und die Kinder freuen sich schon riesig darauf. 
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen . . .
. . . für die Wahl des Gemeinderats und des Ersten Bürgermeisters
im Markt Weidenberg, Landkreis Bayreuth, am 15. März 2020
(PDF)
Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten . . .
. . . für die Wahl des Gemeinderats, Ersten Bürgermeisters, Kreistags und Landrats
(PDF)
Sitzung des Gemeindewahlausschusses . . .
. . . zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
zur Wahl des 1Gemeinderats und des Ersten Bürgermeisters am 15. März 2020
(PDF)
Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- . . .
. . . und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Weidenberg (BGS/EWS)
(PDF)
Aufhebung des Bebauungsplanes „Wohnsiedlung Altung“ . . .
. . . vom 18.09.1956, zuletzt geändert 19.07.1963;
Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Markt Gemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 beschlossen, den oben genannten Bebauungsplan aufzuheben. Das Gebiet ist zu großen Teilen bebaut. Es wurden zahlreiche Befreiungen von den Baulinien erteilt. Da auch in Zukunft ohnedies vergleichbare Befreiungen im Zuge der Gleichberechtigung erteilt werden müssten, wird der Bebauungsplan aufgehoben.
Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes wird eine Bebauung deutlich vereinfacht werden, ohne zeitgleich die städtebaulichen Ziele zu vernachlässigen. Der Markt Weidenberg kommt damit auch dem auferlegten Grundsatz „Innen statt Außen“ weiter nach.
Zukünftige Bauvorhaben sind nach § 34 BauGB zu beurteilt. Dies bedeutet, sie müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche, sowie der Bauweise in die nähere Umgebung einfügen. Ein geordnetes Ortsbild kann somit sichergestellt werden.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Ausweisung des Flächennutzungsplanes wird beibehalten.
Die Aufhebungssatzung liegt mit Anlagen in der Zeit vom
02.01.2020 bis einschließlich 03.02.2020
in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) vorgebracht werden.
Weidenberg, 12. Dezember 2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Sicherung der Gehbahnen im Winter
Bitte beachten Sie die Bekanntmachung zur Räum- und Streupflicht nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, die uneingeschränkt für alle Grundstückseigentümer des Marktes Weidenberg gilt.
Weidenberg, 12. Dezember 2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Der Markt Weidenberg und das Seniorenwohnheim der AWO laden ein
Senioren- und Bürgerbegegnungsstätte - Programm und Angebot Januar 2020
Wir laden ein:
14.01.
um 16.00 Uhr
VHS-Vortrag „Winter im Fichtelgebirge“
im Gemeinschaftsraum 3. OG
21.01.
um 15.30 Uhr
Kinonachmittag
im Gemeinschaftsraum 3. OG
Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, vormittags in unser Programm „hineinzuschnuppern“!
Voranmeldung und weitere Infos unter Tel. 09278 973134
Cafe Sonnenschein
im Seniorentreff, EG, am 15.01. ab 14.30 Uhr
Lese- und Gesprächskreis – Jahreszeitliche Themen (Themenvorbereitung auf Wunsch !)
Freitag, 03.01 10.01., 17.01.,24.01. und 31.01. von 10.00-11.00 Uhr im „Seniorentreff“, EG
Gesangsstunde – Volksliedgut – wir üben und singen gemeinsam
Mittwoch, 08.01. um 10.30 Uhr, 15.01., 22.01. um 16 Uhr
Wir laden herzlichst zu allen Veranstaltungen ein!
Seniorenwohnheim der AWO in Weidenberg
Kontakt:
Seniorenbeauftragte des Marktes Weidenberg: Helga Ordnung
Tel.: 09278 1594
Senioren- und Bürgerbegegnungsstätte Nikolaus-Nüssel-Str. 9, 95466 Weidenberg
Telefon: 09278 – 973 0 Fax: 09278 – 973 111
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Grundsätzliches:
- Im Eingangsbereich erhalten Sie jederzeit gemütlich kostenfrei eine Tasse Kaffee . . .
- Sie können sich unterhalten, Bekanntschaften schliessen, oder einfach nur bei uns sein . . .
- Sie sind völlig frei, wann, wie oft und welche Veranstaltung Sie bei uns besuchen. Und wann Sie kommen.
Der Besuch der Begegnungsstätte ist an keinerlei Verpflichtung und keine Mitgliedschaft gebunden.
Und ständig: Möglichkeit zum Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee!
Festsetzung der Grundsteuer 2020
Änderung des Flächennutzungsplanes . . .
. . . des Marktes Weidenberg im Bereich der Fl. Nrn. 23, 23/1, 131, 140 und 140/3 Gemarkung Mengersreuth.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 beschlossen, im Bereich der Fl. Nrn. 23, 23/1, 131, 140 und 140/3 Gemarkung Mengersreuth, den Flächennutzungsplan zu ändern.
Die „gemischte Baufläche“ soll um ca. 30 m beidseitig des gemeindlichen Weges Fl. Nr. 131 Gemarkung Mengersreuth in Richtung Osten erweitert werden.
Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt in der Zeit vom
09.12.2019 bis einschließlich 10.01.2020
in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) vorgebracht werden.
Datenschutzhinweise
Weidenberg, 19. November 2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Förderbescheid für Ausbau der digitalen Infrastruktur
„Der Ausbau von schnellem Internet läuft in Bayern auf Hochtouren. 5 Gemeinden aus Oberfranken erhalten heute insgesamt rund 6,5 Millionen Euro Förderung. Damit haben bereits 1.797 Gemeinden, also über 87 Prozent aller bayerischen Kommunen einen Förderbescheid erhalten“, freute sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Übergabe der Breitband-Förderbescheide an die Kommunen am Freitag, 8. November in Bayreuth. „Unsere Breitband-Strategie ist genau richtig für Bayern und ermöglicht Glasfaser bis ins Haus. Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit, wo dies geschieht“, betonte Füracker.
Ziel sind hochleistungsfähige Breitbandnetze. Hierfür stellt der Freistaat Bayern bis zu 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung - eine bundesweit einzigartige Summe. „Unsere Breitbandförderung ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums“, unterstrich Füracker. Rund 94 Prozent der bayerischen Haushalte haben inzwischen Zugang zu schnellem Internet (mind. 30 Mbit/s). In keinem anderen Bundesland wird mehr Glasfaser gebaut. Bei den aktuellen Projekten werden über 50.000 km Glasfaserleitungen verlegt und mehr als 764.000 Haushalte mit schnellem Internet versorgt, vor allem im ländlichen Raum.
Bayernweit sind bereits 98 Prozent (2.018 von 2.056) aller Kommunen in das bayerische Förderverfahren eingestiegen. Nach Abschluss der laufenden Baumaßnahmen werden mindestens 99 Prozent der bayerischen Haushalte mit schnellem Internet versorgt sein. Ziel der aktuellen Förderprojekte ist es, diese Flächendeckung weiter zu steigern und die Glasfaser noch weiter ins Land zu bringen, möglichst bis in die Gebäude (FTTB - Fiber to the building). „In Bayern geht der Breitbandausbau mit Riesenschritten voran“, hob Füracker hervor.
Die Gemeinden in Oberfranken engagieren sich stark beim Breitbandausbau. Es befinden sich alle 214 Gemeinden im Förderverfahren. 197 Kommunen wurde inzwischen eine Fördersumme von insgesamt über 148,48 Millionen Euro zugesagt. Durch den Höfebonus sind bereits 31,83 Mio. € zusätzliche Mittel in den Regierungsbezirk geflossen. Insgesamt stehen den Kommunen in Oberfranken noch 44,40 Mio. € Fördermittel im bayerischen Förderverfahren zur Verfügung.
Für Weidenberg nahm Zweiter Bürgermeister Günter Dörfler den Bescheid für die Erschließung mit schnellem Internet mit einer Fördersumme in Höhe von 786.353 Euro entgegen. 
Weidenberg in alten Ansichten
Das Buch von Adam Kießling zeigt eine Auswahl von historischen Aufnahmen mit informativen Begleittexten aus verschiedenen Gemeindeteilen Weidenbergs – eine faszinierende Rückblende.
Zu erwerben in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, zum Preis von 18,50 € (Tel. Nr. 09278 977-0).
Das Buch eignet sich auch besonders als Weihnachtsgeschenk.
Weidenberg feiert seine europäischen Partnerschaften
Jubiläumsfeierlichkeiten vom 21. bis 23.05.2020
Der Markt Weidenberg feiert in der Zeit vom 21.bis 23.05.2020 die Jubiläen mit seinen Partnergemeinden in Weidenberg. Hierzu lädt der Markt Weidenberg bereits jetzt alle Vereine und Bürger herzlich ein, verbunden mit der Bitte, unsere europäischen Gäste in unserem Ort willkommen zu heißen. Nähere Information geben wir rechtzeitig bekannt.
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Bebauungsplan "Altmühle III"
. . . im Bereich der Fl. Nr. 165, 165/23, 165/25, 165/27, 165/28, 165/29, 165/30, 165/31 alle Gemarkung Neukirchen am Main
Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Markt Weidenberg hat mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 16.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen:
„Satzung
über die Nutzung und Bebauung der Grundstücke Fl. Nr. 165, 165/23, 165/25, 165/27, 165/28, 165/29, 165/30, 165/31 alle Gemarkung Neukirchen am Main, „Bebauungsplan „Altmühle III“ im Bereich der Fl. Nr. 165, 165/23, beide Gemarkung Neunkirchen am Main“.
Der Markt Weidenberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (BayRS 2020-1-1-I), zu-letzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260) geändert und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808). Nachstehende
Satzung:
§ 1
Die Nutzung der Bebauung der Fl. Nr. 165, 165/23, 165/25, 165/27, 165/28, 165/29, 165/30, 165/31 alle Gemarkung Neukirchen am Main hat nach Maßgabe der in dem anliegenden Bebauungsplan durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text dargestellten baurechtlichen Festsetzungen zu erfolgen. Vorgenannter Bebauungsplan bildet einen Bestandteil dieser Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.
§ 2
Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg in Kraft.“
Weidenberg, 16. September 2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg
Der Bebauungsplan liegt mit Begründung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den Bebauungsplan Auskunft gegeben.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- u. Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach §214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des §214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die vorstehende Bebauungsplanänderung in Kraft.
Weidenberg, 16. September 2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg
Bebauungsplan "Brunnenwiese"
. . . im Bereich der Fl. Nr. 1504, 1505, 1506, 1510, 1507, alle Gemarkung Weidenberg
Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Markt Weidenberg hat mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 16.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Brunnenwiese“ im Bereich der Fl. Nr. 1504, 1505, 1506, 1510, 1507 alle Gemarkung Weidenberg gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen:
„Satzung
über die Nutzung und Bebauung der Grundstücke Fl. Nr. 1504, 1505, 1506, 1507, 1510, alle Gemarkung Weidenberg, „Bebauungsplan „Brunnenwiese“ im Bereich der Fl. Nr. 1504, 1505, 1506, 1507, 1510, alle Gemarkung Weidenberg“.
Der Markt Weidenberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (BayRS 2020-1-1-I), zu-letzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260) geändert und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808). Nachstehende
Satzung:
§ 1
Die Nutzung der Bebauung der Fl. Nr. 1504, 1505, 1506, 1507, 1510, alle Gemarkung Weidenberg hat nach Maßgabe der in dem anliegenden Bebauungsplan durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text dargestellten baurechtlichen Festsetzungen zu erfolgen. Vorgenannter Bebauungsplan bildet einen Bestandteil dieser Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.
§ 2
Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg in Kraft.“
Weidenberg, 16. September 2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg
Der Bebauungsplan liegt mit Begründung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den Bebauungsplan Auskunft gegeben.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- u. Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach §214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des §214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die vorstehende Bebauungsplanänderung in Kraft.
Weidenberg, 16. September 2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg
6. Änderung des Bebauungsplans "Waizenreuther Weg"
. . . im Bereich der Fl. Nr. 93, 94,148, 1509, 1509/7, 1509/8, 1508, 1503, 1504/1, 1504/3, 1504/5 alle Gemarkung Weidenberg
Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Markt Weidenberg hat mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 16.09.2019 die 6. Änderung des Bebauungsplans „Waizenreuther Weg“ gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen:
„Satzung
über die Nutzung und Bebauung der Grundstücke Fl. Nr. 93, 94,148, 1509, 1509/7, 1509/8, 1508, 1503, 1504/1, 1504/3, 1504/5, alle Gemarkung Weidenberg, „Bebauungsplan „Waizenreuther Weg“ im Bereich der Fl. Nr. 93, 94,148, 1509, 1509/7, 1509/8, 1508, 1503, 1504/1, 1504/3, 1504/5, alle Gemarkung Weidenberg“.
Der Markt Weidenberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (BayRS 2020-1-1-I), zu-letzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260) geändert und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808). Nachstehende
Satzung:
§ 1
Die Nutzung der Bebauung der Fl. Nr. 93, 94,148, 1509, 1509/7, 1509/8, 1508, 1503, 1504/1, 1504/3, 1504/5, alle Gemarkung Weidenberg hat nach Maßgabe der in dem anliegenden Bebauungsplan durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text dargestellten baurechtlichen Festsetzungen zu erfolgen. Vorgenannter Bebauungsplan bildet einen Bestandteil dieser Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.
§ 2
Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg in Kraft.
Weidenberg, 16. September 2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg“
Der Bebauungsplan liegt mit Begründung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den Bebauungsplan Auskunft gegeben.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- u. Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach §214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des §214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die vorstehende Bebauungsplanänderung in Kraft.
Weidenberg, 16. September 2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg
Erste Satzung zur Änderung der Satzung . . .
. . . für die Freiwilligen Feuerwehren Weidenberg
Vom 19. September 2019
Aufgrund Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Weidenberg folgende
Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Weidenberg
§ 1
Die Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Weidenberg vom 16. September 2013 (veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg vom 31. Oktober 2013, Nr. 11/2013) wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Freiwillige Feuerwehr
1. Döhlau-Görau
2. Görschnitz
3. Lankendorf-Ützdorf
4. Lehen-Glotzdorf
5. Neunkirchen a. Main
6. Untersteinach
7. Weidenberg
ist eine öffentliche Einrichtung des Marktes Weidenberg. Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrdienstleistenden bedient sie sich der Unterstützung des Vereins „Freiwillige Feuerwehr
1. Döhlau-Görau
2. Görschnitz
3. Lankendorf-Ützdorf
4. Lehen-Glotzdorf
5. Lessau
6. Mengersreuth
7. Neunkirchen a. Main
8. Sophienthal
9. Stockau
10. Untersteinach
11. Weidenberg“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2019 in Kraft.
Weidenberg, 19. September 2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
1. Änderung des Bebauungsplanes „Görschnitz II“ . . .
. . . und zeitgleiche Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 200/1 Gemarkung Görschnitz
Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 29.07.2019 beschlossen, im Bereich der Fl. Nr. 200/1 Gemarkung Görschnitz, den Bebauungsplan „Görschnitz II“ zu ändern. Parallel wird der Flächennutzungsplan entsprechend geändert. In dem Bereich soll eine zusätzliche Baufläche entstehen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist dieser Bereich als „Bolz- und Spielplatz“ festgesetzt. Da kein Bedarf mehr vorhanden war wurde am 14.08.2018 durch den Marktgemeinderat beschlossen den Bolz- und Spielplatz zu entfernen und die vorhandenen Spielgeräte zu entfernen.
Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Ausweisung eines Baugebietes auf diesem Grundstück, bzw. der Änderung, bestehen. Eine Detailplanung ist daher bisher noch nicht erfolgt.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung, sowie der Flächennutzungsplanänderung liegen in der Zeit vom
10.09.2019 bis einschließlich 11.10.2019
im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Weidenberg, 16.08.2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Bebauungsplan "Wohnpark Weidenberg" . . .
. . . im Bereich der Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gmkg. Weidenberg
Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 beschlossen, im Bereich der Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gemarkung Weidenberg, einen Bebauungsplan aufzustellen. Es soll attraktiver und barrierefreier Wohnraum in unmittelbarer Nähe zu der im Jahr 2018 eröffneten „Neuen Mitte“ und zum Bahnhof entstehen. Durch die Errichtung des „Wohnparks Weidenberg“ soll der Untermarkt weiter belebt werden. Die Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange wurden zum Verfahren gehört und die vorgebrachten Anregungen im Gemeinderat behandelt und in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Der Markt Weidenberg hat mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 17.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen:
Bekanntmachung | Begründung | Bebauungsplan
Aufstellung des Bebauungsplanes „Brunnenwiese“ . . .
. . . im Bereich der Fl. Nr. 1504, 1505, 1506, 1507, 1510, alle Gemarkung Weidenberg und Änderung des Bebauungsplanes „Waizenreuther Weg“
Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 02.07.2018 beschlossen, im Bereich der Fl. Nr. 1504, 1505, 1506, 1507, 1510, alle Gemarkung Weidenberg, den Bebauungsplan „Brunnenwiese“ aufzustellen und den Bebauungsplan „Waizenreuther Weg“ zu ändern. Mit dem Bebauungsplan „Brunnenwiese“ soll ein Wohnbaugebiet ausgewiesen werden. Durch die Überschneidung mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Waizenreuther Weg“ soll dieser abgeändert werden. Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 17.06.2019 beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:
Bebauungsplan Brunnenwiese:
- Bayerischer Bauernverband vom 07.05.2018
- Wasserwirtschaftsamt Hof vom 18.05.2019
- Landratsamt Bayreuth vom 09.05.2019
Änderung des Bebauungsplans „Waizenreuther Weg“:
- Bayerischer Bauernverband vom 07.05.2018
- Wasserwirtschaftsamt Hof vom 18.05.2019
- Landratsamt Bayreuth vom 08.05.2019
Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Bebauungsplanänderung mit Begründungen und die oben genannten Unterlagen liegen in der Zeit vom
10.07.2019 bis einschließlich 12.08.2019
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet hier einzusehen:
Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Weidenberg , 18. Juni 2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schreiber II“ . . .
. . . im Bereich der Fl. Nr. 1478 Gemarkung Weidenberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch
Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 17.06.2019 beschlossen, im Bereich der Fl. Nr. 1478 Gemarkung Weidenberg, den Bebauungsplan „Am Schreiber II“ aufzustellen Mit dem Bebauungsplan „Am Schreiber II“ soll ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.
Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Ausweisung eines Baugebietes auf diesem Grundstück, bzw. der Änderung, bestehen. Eine Detailplanung ist daher bisher noch nicht erfolgt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom
10.07.2019 bis einschließlich 12.08.2019
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Weidenberg, 18.06.2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes „Altmühle III“ . . .
. . . im Bereich der Fl. Nr. 165 und 165/23, beide Gemarkung Neunkirchen am Main im vereinfachten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch
Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 06.11.2017 beschlossen, im Bereich der Fl. Nr. 165 und 165/23, beide Gemarkung Neunkirchen am Main, den Bebauungsplan „Altmühle III“ aufzustellen Mit dem Bebauungsplan „Altmühle III“ soll ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 17.06.2019 beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:
- Bayerischer Bauernverband vom 13.05.2019
- Wasserwirtschaftsamt Hof vom 06.06.2019
- Landratsamt Bayreuth vom 06.06.2019
Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründungen und die oben genannten Unterlagen liegen in der Zeit vom
10.07.2019 bis einschließlich 12.08.2019
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Weidenberg, 18. Juni 2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
1. Änderung des Bebauungsplanes „Altmühle II“ . . .
. . . im Bereich der Fl. Nrn. 165/4 und 165/15, beide Gemarkung Neunkirchen am Main Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 15.04.2019 beschlossen, den Bebauungsplan im oben genannten Bereich zu ändern. Mit der Änderung des Bebauungsplanes ergeben sich keine geänderten Auswirkungen für die Umwelt. Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 Abs. 7 BauGB werden damit nicht berührt. Die Erstellung eines detaillierten Umweltberichtes wird insofern nicht erforderlich. Da durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird diese entsprechend § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung, von dem Umweltbereich, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.
Der Markt Weidenberg hat mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 17.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen:
Bekanntmachung | Begründung | Bebauungsplan
Anmeldung Kindertageseinrichtungen Weidenberg
Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg
ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 sind ab sofort online
über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich.
Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Bedarfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2019 bei uns einzureichen.
Haben Sie bereits für das kommende Betreuungsjahr 2019/2020 den Bedarf an einem Platz in Papierform angemeldet, so bitten wir Sie, diesen auch online anzumelden.
Anmeldungen in Papierform können zukünftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2019/2020 gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2019 über das Bürgerserviceportal an.
Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen ausliegenden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordrucke finden Sie auch im Internet.
Informationen über die Kindertageseinrichtungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Marktes Weidenberg. Gern können Sie auch im Rahmen eines persönlichen Termins die Einrichtungen näher kennen lernen. Setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Einrichtungsleitung in Verbindung.
Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
Ansprechpartner: Frau Mayer, 09278 977-48 oder Frau Trautner, 09278 977-23
Erlass einer Marktgebührensatzung, nochmalige Aufklärung
Nach Überzeugung des Marktes Weidenberg besteht unter den Fieranten, Vereinen, Gewerbetreibenden und Bürgern große Unsicherheit über den Umfang und die Anwendung der Marktgebührensatzung, welche durch den Marktgemeinderat im Januar 2018 beschlossen und im Amtsblatt verkündet wurde. Der Markt Weidenberg nimmt diese Bedenken sehr ernst und will hier erneut aufklären, nachdem die Resonanz bei Bürgerversammlungen und Vereinsvertreterversammlungen überschaubar war und bei solchen Veranstaltungen nicht viele der Betroffenen erreicht werden konnten.
Hintergrund
Der Markt Weidenberg befindet sich aktuell in einer Haushaltskonsolidierungsphase, bei welcher dieser durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) begleitet wird. Im Prüfungsbericht wurde neben vielen anderen Ansatzpunkten auch das Fehlen einer Marktordnung und einer Marktgebührensatzung angemahnt. Die konsequente Abarbeitung des Prüfungsberichts ist wiederum Voraussetzung für die Gewährung von Stabilisierungshilfen durch den Freistaat Bayern an den Markt Weidenberg mit dem Ziel, Schulden abzubauen und den Markt dadurch zu konsolidieren. Durch die ausgesprochen zügige Abarbeitung des Prüfungsberichts in einem Zeitrahmen von etwa 1 ½ Jahren wurden die Voraussetzungen zur Gewährung von Stabilisierungshilfen in Höhe von insgesamt bisher 6,5 Millionen Euro für den Markt Weidenberg geschaffen.
Marktgebührensatzung explizit
Durch Einnahmen aus der Marktgebührensatzung kann logischerweise weder der Haushalt ausgeglichen, der Schuldenabbau extrem vorangetrieben werden noch das Marktgeschehen kostenrechnend betrieben werden. Die Marktgebührensatzung ist jedoch ein kleiner Baustein in einem großen Mosaik, welches in seiner Gesamtheit bisher zur Gewährung von Stabilisierungshilfen führte, mit dem Anspruch, auch künftig vom Freistaat Bayern solche mit dem Ziel der vollständigen Konsolidierung zu erhalten. Die festgelegten Gebühren wurden Vergleichen unterzogen und dürfen durchaus als angemessen bewertet werden.
Leistung des Marktes Weidenberg für den Betrieb und das Gelingen von Märkten
Insbesondere beim Auf- und Abbau der Buden zum Andreasmarkt leistet der Bauhof des Marktes ganz Erhebliches und trägt zu einem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung bei. Jeder Stand ist mit kostenlosem Stromanschluss versehen. Eine Überprüfung der Gaststättengerechtigkeit fand bisher nicht statt. Der Markt Weidenberg leistet daher bisher und auch künftig nicht Unerhebliches beim Auf- / Abbau der Gesamtanlage und begleitet und fördert den Betrieb.
Der Andreasmarkt ist neben anderen Veranstaltungen eine feste Größe und über die Grenzen hinaus bekannt. Dafür bedarf es eines hohen ehrenamtlichen Einsatzes, den der Markt Weidenberg gerne durch Sachleistungen unterstützt. Beides ist auch zukünftig Voraussetzung für ein gutes Gelingen.
Fazit
Der Erlass und die Anwendung der Marktgebührensatzung als Erfüllung einer von mehreren Auflagen aus dem Prüfungsbericht des BKPV trägt indirekt als Voraussetzung zur Gewährung von Stabilisierungshilfen in der vorgenannten Höhe zur Haushaltskonsolidierung und damit zum Erlangen der andauernden finanziellen Leistungsfähigkeit des Marktes Weidenberg bei.
Eine andere Handlungsweise wäre derzeit nicht zu verantworten und würde die dringend benötigten Stabilisierungshilfen in Millionenhöhe womöglich gefährden. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass der Marktgemeinderat in einem demokratischen Prozess eine Marktgebührensatzung beraten und erlassen hat.
Zur Erläuterung eines vertieften Sachverhaltes und damit zur Aufklärung im Detail bei entsprechendem Bedarf stehen Ihnen sehr gerne Bürgermeister Wittauer, Geschäftsleiter Bauer und Kämmerer Böhner zur Verfügung. Der Markt Weidenberg möchte Sie nicht im Ungewissen lassen und damit aber auch unqualifizierten Auffassungen und Einschätzungen entgegenwirken und zur Aufklärung beitragen.
Verpachtung Anwesen Eschig-Haus
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung vom 16.09.2017 die Verpachtung der Erdgeschossräume des Anwesens Gurtstein 9 (Eschig-Haus) zur gastronomischen Nutzung beschlossen.
Interessenten werden gebeten ein gastronomisches Gesamtkonzept vorzulegen.
Verpachtet werden die Räumlichkeiten im Erdgeschoss mit einer Gesamtnutzfläche von 106,45 m². Darin enthalten sind u. a. ein großer Gastraum (42,86 m²) und ein Nebenzimmer (kleiner Gastraum mit 18,16 m²), eine Küche mit Nebenraum (20,17 m²), sowie sanitäre Anlagen für Damen und Herren. Im Außenbereich steht eine Terrasse (Biergarten) mit einer Nutzfläche von ca. 50 m² zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bitten wir um Zusendung Ihrer aussagekräftigen Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen an den Markt Weidenberg, Herrn Stefan Lauterbach, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gerne stehen wir für weitere Auskünfte (Tel. 09278 977-73) zur Verfügung.
Weidenberg, 18. Oktober 2017
Hans Wittauer
Freiwillige Feuerschutzabgabe im Markt Weidenberg
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die freiwillige Feuerschutzabgabe wurde im Jahr 2015 im Rahmen eines Spendenaufrufes erstmalig im Markt Weidenberg erbeten.
Nach Abschluss der Unterlagen 2017 möchten wir uns hiermit für freiwillige Spenden in Höhe von 2120 Euro für das Feuerwehrwesen im Markt Weidenberg recht herzlich bedanken.
Der Markt Weidenberg ist im Rahmen seiner Pflichtaufgabe bestrebt, den Sicherheitsstandard, den sie als Bürgerinnen und Bürger gewohnt sind, durch eine zukunftssichere, und effiziente Einplanung der vorhandenen Einsatzmittel aufrechterhalten zu können.
Der Markt Weidenberg steht auch 2018 vor finanziellen Herausforderungen, wenn es z.B. um den Austausch verbrauchter Einsatzkleidung für die Atemschutzgeräteträger oder die Ersatzbeschaffung von Löschfahrzeugen geht. Es ist im Rahmen eines mittelfristigen Beschaffungsplanes den Fuhrpark der FF Weidenberg zu optimieren und veraltete Technik auszusondern.
Ihre Spenden werden somit zu 100% in Projekte investiert, die unser aller Sicherheit dienen.
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Weidenberg auch im Jahr 2018 bitten, eine freiwillige Feuerschutzabgabe in Höhe von 10,00 Euro an den Markt Weidenberg zu spenden.
Bankverbindung:
Sparkasse Bayreuth IBAN: DE28 7735 0110 0570 3612 20
BIC: BYLADEM1SBT
Wenn Sie sich zur Zahlung der freiwilligen Feuerschutzabgabe 2018 entschließen sollten, gilt Folgendes zur Überweisung:
a) Hinweis: Bis zu einer Höhe von 200 Euro gilt der Kontoauszug als Spendenbescheinigung. Ab 201 Euro bitte Namen und Anschrift für die Spendenbescheinigung angeben.
Der Markt Weidenberg steht Ihnen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung. Für Ihre Förderung bedanken wir uns bereits heute recht herzlich.
Weidenberg, März 2018
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Marktsatzung
Veröffentlichung von Personenstandsdaten im Amtsblatt
Aufgrund von Anregung aus der Bürgerschaft und unserer Abonnenten des Amtsblattes werden die Geburtstagsjubilare ab einer der nächsten Ausgaben wieder veröffentlicht. Auch Personenstandsdaten wie Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle werden künftig wieder veröffentlicht.
Abgedruckt werden folgende Daten ab dem 70. Geburtstag:
Rufname, Name, Wohngemeinde, Datum und Art des Jubiläums.
Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger bekommen demnächst ein Informationsschreiben zugesandt.
Weidenberg, 17. Februar 2017
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender
Änderungen bei den Anlaufstellen der Verwaltungsgemeinschaft
Aufgrund der geringen Frequentierung der Amtsstunden in den Anlaufstellen der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg bleiben die Anlaufstellen in Neunkirchen am Main und Stockau künftig geschlossen.
Aus technischen Gründen sind eine Beantragung sowie das Ausgeben von Ausweisen und Reisepässen vor Ort nicht mehr möglich und eine persönliche Vorsprache in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in den meisten Fällen erforderlich.
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten und Seybothenreuth haben die Möglichkeit, ihre Anliegen, die bislang in den Anlaufstellen vorgebracht wurden, im Rahmen der Bürgermeistersprechstunden zu erledigen.
Die bisherigen Amtsstunden in den Anlaufstellen entfallen hiermit.
Die Sprechstunden finden Sie hier.